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Unser Praxisteam
Ihr Team des Bergtierarztes stellt sich vor
Unsere Sprechzeiten und der Weg zu uns Sprechzeiten und Anfahrtskizze zur
Tierarzt-Praxis im Bereich Kreis Hameln - Pyrmont und Schaumburg
Praxisrundgang
unsere Praxis vom Parkplatz bis zum OP
Medizinische Leistungen Was Sie von uns erwarten
und was wir für Ihren vier- beinigen Freund tun können
Notdienst Unseren Notdienst erreichen unsere Patienten unter Tel. 05752 - 588 (Achtung Vorwahlbereich Auetal !!)
Patienten anderer Praxen
wenden sich bitte an Ihren Haustierarzt. Sollte dieser nicht erreichbar sein oder keinen Vertreter benannt haben steht Ihnen der Notdienst der Tierärzte in Hameln-Pyrmont zur Verfügung. Diesen finden Sie unter: www.tieraerzte-hameln-pyrmont.de
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Sprechzeiten der Kleintierpraxis Ab sofort haben wir für Sie die Mittagssprechstunde um eine
Stunde verlängert! Somit sind wir jetzt von Montag bis Samstag von 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr für Sie da. Die Abendsprechzeiten bleiben unverändert
Neufassung des Hundegesetzes im Landtag beschlossen Novelle tritt am 1. Juli 2011 in Kraft
HANNOVER. Der Niedersächsische Landtag hat heute die Neufassung des Niedersächsischen Hundegesetzes verabschiedet. Das Gesetz tritt am 1. Juli 2011 in
Kraft.Damit wird das bisherige Hundegesetz, das Regelungen für den Fall enthielt, dass ein Hund im Einzelfall als gefährlich in Erscheinung trat, abgelöst. Die Neufassung
beinhaltet nun - aufbauend auf den bisherigen Regelungen - unter anderem die Verpflichtung, dass jede Person, die in Niedersachsen einen Hund hält, zukünftig
sachkundig sein muss. „Das neue Hundegesetz stärkt den Tierschutz und hilft, Beißunfälle in Zukunft zu vermeiden", so Minister Gert Lindemann.
Ein Bestandteil des Hundegesetzes ist die
Sachkundeerfordernis, für die eine Übergangszeit von zwei Jahren vorgesehen ist. Hundehalter müssen die Sachkundeerfordernis also am 1. Juli 2013 nachweisen können. Personen, die
nachweislich innerhalb der vergangenen zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten haben, gelten
als sachkundig und brauchen die Prüfung nicht ablegen. Ebenso als sachkundig gelten bestimmte Personenkreise wie Tierärzte, für die Betreuung von Diensthunden
verantwortliche Personen oder solche, die einen Blindenführhund halten.
Neu ist auch die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für alle Hunde
ab einem Alter von sechs Monaten sowie die Pflicht zur Kennzeichnung (Chippen) der Hunde ab einem Alter von sechs Monaten, um die Identifizierung sicherzustellen. Für
den Abschluss der Haftpflichtversicherung und die Chippung der Hunde gelten keine Übergangsregelungen, beides muss also so schnell wie möglich
erfolgt sein. Innerhalb von zwei Jahren wird für Niedersachsen ein zentrales Register eingeführt, in dem Angaben zur Hunde haltenden Person und zum Hund erfasst werden, die der Hundehalter zu machen hat.
Die in Bezug auf gefährliche Hunde bestehende Zuständigkeit der Landkreise/kreisfreien Städte bleibt unverändert. Im Übrigen nehmen die Gemeinden nach einer
gewissen Frist künftig anlassbezogen Überwachungsaufgaben nach dem Gesetz wahr.
Quelle: Pressemitteilung Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft,
Verbraucherschutz und Landesentwicklung vom 25.05.2011
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